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2003-03:lg_schweinfurt_az._23_o_190_19_hei

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2003-03:lg_schweinfurt_az._23_o_190_19_hei [25.02.2026 18:51] – [LG Schweinfurt, Feststellungsklage - Az. 23 O 190/19 Hei - nach med. Behandlungsfehler] sekundant2003-03:lg_schweinfurt_az._23_o_190_19_hei [25.02.2026 19:22] (aktuell) – [Exkurs zur Beweissituation] sekundant
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   - Auskunft zu erteilen über die im Praxisbetrieb zur Dokumentation eingesetzte Systemsoftware inkl. des Herstellers, Nachweis der Erstimplementierung sowie Versionierung.   - Auskunft zu erteilen über die im Praxisbetrieb zur Dokumentation eingesetzte Systemsoftware inkl. des Herstellers, Nachweis der Erstimplementierung sowie Versionierung.
  
-Die Beklagte lehnte dies mit ausweichenden Erklärungen in der {{ :2003-03:verf_lg_sw_27.04.2021_m._stellungn_bekl_pub.pdf |Stellungnahme vom 19.04.2021}} ab, der VorsRi [[list:jur:koscheck_johannes|Koscheck]] nahm das dankend an. Die Beklagte wurde zwar nochmal aufgefordert, die Vollständigkeit der Unterlagen zu erklären und dass diese unverändert geblieben seien, ein rechtliches Interesse über eine Auskunft zur verwendeten Software bestünde für den Kläger jedoch nicht(({{ :2003-03:verf_lg_sw_27.04.2021_m._stellungn_bekl_pub.pdf |Stellungnahme der Beklagten vom 19.04.2021 und Verfügung LG Schweinfurt vom 22.04.2021}})).\\ +Die Beklagte lehnte dies mit ausweichenden Erklärungen in der {{ :2003-03:verf_lg_sw_27.04.2021_m._stellungn_bekl_pub.pdf |Stellungnahme vom 19.04.2021}} ab, der VorsRi [[list:jur:koscheck_johannes|Koscheck]] nahm das dankend an. Die Beklagte wurde zwar nochmal aufgefordert, die Vollständigkeit der Unterlagen zu erklären und dass diese unverändert geblieben seien, ein rechtliches Interesse über eine Auskunft zur verwendeten Software bestünde für den Kläger jedoch nicht(({{ :2003-03:21-04-22_zu_bewantr_verf_originale_pub.pdf|Verfügung LG Schweinfurt vom 22.04.2021}})).\\ 
 Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang die hier gezeigte Reaktion des VorsRi [[list:jur:koscheck_johannes|Koscheck]] mit der Information seiner ehemaligen Tätigkeit in der Zentralstelle Cybercrime Bayern.(([[https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/generalstaatsanwaltschaft/bamberg/presse/2017/9.php|Pressemitteilung 9 des Generalstaatsanwalts Bamberg vom 22.06.17:  Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang die hier gezeigte Reaktion des VorsRi [[list:jur:koscheck_johannes|Koscheck]] mit der Information seiner ehemaligen Tätigkeit in der Zentralstelle Cybercrime Bayern.(([[https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/generalstaatsanwaltschaft/bamberg/presse/2017/9.php|Pressemitteilung 9 des Generalstaatsanwalts Bamberg vom 22.06.17: 
 Erweiterung der Zentralstelle Cybercrime Bayern plangemäß]])) Erweiterung der Zentralstelle Cybercrime Bayern plangemäß]]))
2003-03/lg_schweinfurt_az._23_o_190_19_hei.txt · Zuletzt geändert: von sekundant

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