MedJur-Fallakte

Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


2003-03:lg_schweinfurt_az._23_o_190_19_hei

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
2003-03:lg_schweinfurt_az._23_o_190_19_hei [13.09.2025 23:32] – [Die Bestechlichen] sekundant2003-03:lg_schweinfurt_az._23_o_190_19_hei [14.09.2025 12:28] (aktuell) sekundant
Zeile 3: Zeile 3:
 Trotz des negativen - jedoch auch unergiebigen - Ergebnisses des [[2003-03:lg_schweinfurt_az._23_oh_39_13|selbständigen Beweisverfahrens]] und der ebenfalls unergiebigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde am 01.04.2019 der Schriftsatz zur Feststellungsklage gegen die Orthopädische Praxis am Fischerrain mit deren Gesellschaftern beim LG Schweinfurt eingereicht.\\  Trotz des negativen - jedoch auch unergiebigen - Ergebnisses des [[2003-03:lg_schweinfurt_az._23_oh_39_13|selbständigen Beweisverfahrens]] und der ebenfalls unergiebigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde am 01.04.2019 der Schriftsatz zur Feststellungsklage gegen die Orthopädische Praxis am Fischerrain mit deren Gesellschaftern beim LG Schweinfurt eingereicht.\\ 
  
-Wie bereits im selbständigen Beweisverfahren wurden sämtliche Schriftsätze und Stellungnahmen (bis auf wenige Ausnahmen selbst verfasst (zum Hintergrund dazu später).+Wie bereits im selbständigen Beweisverfahren wurden sämtliche Schriftsätze und Stellungnahmen (bis auf wenige Ausnahmenzum Hintergrund dazu später) selbst verfasst.
  
 <WRAP center round info 100%> <WRAP center round info 100%>
2003-03/lg_schweinfurt_az._23_o_190_19_hei.txt · Zuletzt geändert: von sekundant

Donate Powered by PHP Valid HTML5 Valid CSS Driven by DokuWiki